Objektbeschreibung
Dieses Reihenhaus in guter fraulauterner Wohnlage bietet (fast) alles was das Herz begehrt.
Das Wohn-Esszimmer, welches vom Flur aus erreichbar ist, ist schön weitläufig und kennt keine Platzprobleme.
Vom Esszimmer aus kommen sie über eine Stufe in die Küche, welche aktuell noch mit einer Einbauküche älteren Datums ausgestattet ist. Dahinter liegt das Duschbad mit Waschmaschinenanschluß, Waschtisch und Toilette.
Die Küche bietet Zugang zum Hofbereich, der hinter dem Haus angebauten Garage und der Wiese. Der Hofbereich ist abschließbar.
Über die Treppe im Flur gelangen Sie ins Obergeschoss, Dachgeschoss und natürlich den Keller.
Im Obergeschoss befinden sich 2 Schlafzimmer, wobei der große Raum sich auch abtrennen ließe zu 2 kleineren Schlafzimmern. Hinter dem großen Zimmer liegt ein Durchgangszimmer, früher eine Küche, heute perfekt als Ankleidezimmer oder begehbarer Kleiderschrank nutzbar. Das darauf folgende Tageslicht-Badezimmer bietet Wanne, Dusche, Waschbecken und WC.
Im Dachgeschoss finden sich zwei zusätzliche Räume unter Dachschrägen, die u.a. als Abstellkammern dienen könnten.
Die Garage befindet sich hinter dem Haus, dort ist auch die neue Heizungsanlage untergebracht.
Durch Hausflur und Küche sind Hof, Garten und Garage problemlos zu erreichen.
Technik:
Die neue Haustüre ist als Sicherheitstüre ausgeführt, eine Türsprechanlage ist ebenfalls zu ihrer Sicherheit vorhanden. Die weißen Holzfenster sind doppelverglast. Als Energieträger dient Erdgas mit einer ganz neuen, gerade erst in 11.2018 in Betrieb genommenen neuen Niedrigenergietherme, die auch das Brauchwasser bereitstellt.
Die Stromverteilung wurde in den 2000er Jahren überholt, teilweise erneuert mit FI abgesichert.
Das Dach befindet sich augenscheinlich in einem sehr guten Zustand ist jedoch noch nicht gedämmt.
Die beiden vorhandenen Bäder sind älteren Datums und zumindest das Bad im OG bedarf der Sanierung, hier wurde im Zug der Heizungssanierung um die Verlegung der neuen Heizungsrohre zu erleichtern die alte Badewanne entfernt.
Energieausweis:
Bedarfsorientierter Energieausweis
155,1 kWh/(m²-a)
Erdgas
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot anhand der uns vom Eigentümer zur Verfügung
Gestellten Daten und Unterlagen erstellt wurde. Trotz aller Sorgfalt können wir für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.
Ebenso dienen Pläne einer ersten Übersicht und können von der Realität abweichen.
Ich stehe Ihnen selbstverständlich gerne mit weiteren Informationen zum Objekt sowie für Besichtigungen zur Verfügung.
Bei Interesse senden Sie uns bitte eine Anfrage mit Ihren vollständigen Kontaktdaten.
Provision:
Die Maklerprovision in Höhe von 3,57% inkl. 19 % MwSt. vom Kaufpreis, ist mit Abschluss des Vertrages verdient und fällig. RE/MAX erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer zugunsten Dritter, § 328 BGB).
Traumberuf Immobilienmakler? Infos unter www.remax.de
Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
Das Bieterverfahren:
Es handelt sich dabei jedoch weder um eine Auktion, noch um eine Art von Versteigerung!
Das Prinzip
„Angebot und Nachfrage"
Das ausgeschriebene Mindestgebot stellt nicht die eigentliche Preisvorstellung des Verkäufers dar,
sondern dient lediglich dazu, mögliche Käufer dazu aufzufordern, ein Kaufangebot abzugeben.
Innerhalb einer festgelegten Frist können Sie Ihr Gebot uns schriftlich mitteilen. Die abgegebe-
nen Gebote sind jedoch weder für den Anbieter noch für den Bieter verbindlich!
Dem Anbieter beziehungsweise dem Auftraggeber bleibt die Entscheidung vorbehalten, ob das
abgegebene Höchstgebot seiner Preisvorstellung entspricht.
Dies ist ein wichtiger Punkt, da es dem Bieterverfahren dem Charakter einer „Verschache-
rung" oder „Versteigerung" vorbeugt.
Keine Versteigerung oder Auktion!
Am Ende des Bieterverfahrens fällt hier nicht der Hammer oder erfolgt der Zuschlag, so wie man
es von einer Auktion oder Versteigerung kennt. Hier entscheidet allein der Verkäufer am Ende der
Gebotsfrist, ob der das beste Gebot annehmen, ablehnen oder auf dessen Basis weiterverhandeln
möchte.